Privatdokumente

Legalisierung von Privatdokumenten für die Vereinigten Arabischen Emirate – Vorgehensweise

 

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original und zusätzlich als einfache Kopie zum Verbleib beim Konsulat.

Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Legalisierung von Privatdokumenten – Legalisierungsvorschriften

-Beschlüsse von Einzelpersonen (Unterstützung, Konzession und Geschenk)

-Gerichtsbeschlüsse auf allen Ebenen

-Erbscheine, sowie Kauf- und Verkaufsverträge

-Patenschaft (Adoption eines Kindes)

-Private Vollmachten

-Passkopien

müssen erst notariell beglaubigt werden, anschließend vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden und dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Scheidungsurkunden müssen von der Landesbehörde beglaubigt werden und anschließend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Ärztliche Atteste müssen erst vom Krankenhaus, anschließend vom Gesundheitsministerium beglaubigt werden und dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

IHK-Zeugnisse müssen von der IHK beglaubigt werden, anschließend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden müssen von der Landesbehörde beglaubigt werden und anschließend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Bescheinigungen zur Namensänderung dürfen nicht älter als 3 Monate sein und müssen von der Landesbehörde beglaubigt werden und anschließend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Legalisierung von Schul- und Hochschulzeugnissen – Legalisierungsvorschriften

1.Das Dokument muss von der Schule/ Hochschule selbst beglaubigt werden.

2.Danach muss das Dokument vom zuständigen Kultusministerium beglaubigt werden.

4.Hiernach muss das Dokument vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt werden.

5.Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate – Konsulatsgebühren

Die Konsulatsgebühr beträgt pro Dokument: ca. 40,00 €.

Die Konsulatsgebühren werden in der Währung VAE-Dirham beglichen. Aufgrund des Wechelskurses können die in Euro genannten Konsulatsgebühren abweichen.

Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate – Unsere Servicegebühren

Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € nett

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 114,84 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 1 Woche, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Landgericht Beglaubigung (Die Gebühr des Landgerichts Berlin beträgt 25,00 € pro Dokument)

Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher

58,50 € brutto, 50,00 € netto pro Seite

Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.