Handelsdokumente

Legalisierung von Handelsdokumenten für die Vereinigten Arabischen Emirate – Vorgehensweise

 

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original.

Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

Legalisierung von Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen:

  • Beide Dokumentenarten müssen nur in den VAE beglaubigt werden.

Legalisierung von Geschäftsdokumenten – Legalisierungsvorschriften

1.Alle anderen geschäftlichen Dokumente müssen erst notariell beglaubigt werden.

2. Anschließend müssen die Dokumente vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden (Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Notars).

3. Hiernach müssen die Dokumente vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) beglaubigt werden.

4. Dann müssen die Dokumente von der GHORFA beglaubigt werden.

5. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.

Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate – Konsulatsgebühren*

 Geschäftliche Dokumente, je Exemplar ca. 520 €
*Die Konsulatsgebühren werden in der Währung VAE-Dirham beglichen. Aufgrund des Wechelskurses können die in Euro genannten Konsulatsgebühren abweichen.

Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate – Unsere Servicegebühren

Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

BfAA Endbeglaubigung (Die BfAA- Gebühr beträgt 22,00 € pro Dokument)

Bearbeitungszeit 5- 8 Wochen, für das 1. Dokument: 117,31 € brutto, 149,00 € nett

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 4 – 6 Woche, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

GHORFA (Die Gebühr der GHORFA beträgt 32,00 € pro Dokument)

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Landgericht Beglaubigung (Die Gebühr des Landgerichts Berlin beträgt 25,00 € pro Dokument)

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt 20.00 – 60,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto

jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto
jedes weitere Dokument + 35,70 € brutto, 30,00 € netto

Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher

59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Seite

Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.